B. Schutz der Zivilbevölkerung

Leitung

Jehona Selmani

DRK Tagespflege Burgdorf

Vor dem Celler Tor 8/9
31303 Burgdorf

Tel.: 05136 882430

Fax: 05136 882431

Mail: papst@drk-hannover.de

 
Wir beraten Sie gerne.

6. Wie müssen Journalisten geschützt werden?

Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie geschützt, sofern sie nichts unternehmen, was ihren Status als Zivilperson beeinträchtigen könnte (Art. 79 II ZP I). Damit sie sich in Kriegszonen als Journalisten ausweisen können, kann ihnen ein entsprechender Ausweis von der Regierung des Staates, dem sie angehören, ausgestellt werden (Art. 79 III ZP I).